Die Anwaltskanzlei a Djerba von Meister Yassine YAMOUN unterstützt und berät seine Kunden bei der Art der Scheidung die am besten reagiert ihre Erwartungen (Djerba-Zarzis-Médenine).
Das tunesische Recht sieht drei Arten von Scheidung:
1- Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen der Ehegatten freundlich.
Der Familienrichter spricht die Scheidung aus Parteivereinbarung. Diese Scheidung ist schnell. Der tunesische Gesetzgeber hat eine einzige Schlichtungsverhandlung angesetzt.
2-Scheidung wegen Schuld.
Der Ehemann kann die Scheidung wegen beantragen den erlittenen Schaden, insbesondere bei Gewalt, Ehebruch, Verlassen der ehelichen Wohnung, Alkoholismus…
Der Familienrichter entscheidet über die Höhe Ausgleichszahlungen, Unterhalt, Sorgerecht für Kinder, Schadensersatz, Aufteilung von Immobilien und Zahlungsbefugnis elterlich.
Im Falle des Vorhandenseins eines minderjährigen Kindes wird es fortgesetzt Zu die Abhaltung von drei Schlichtungsverhandlungen.
3- Scheidung auf Antrag eines der Ehegatten.
Fallsù einer der Ehegatten die Scheidung ablehnt, sieht das tunesische Recht die Möglichkeit vor für den Ehegatten, der die testamentarische Scheidung beantragen möchte einseitig. Der Richter erklärt die Scheidung und bewilligt die Partei, die die Scheidungsrechte wie Ausgleichsgeld, Unterhalt, Sorgerecht, Schadensersatz, Vermögensaufteilung, Immobilien und die Behörde ablehnt elterlich.
Häufig gestellte Fragen:
Kann sich ein Ausländer in Tunesien (Djerba) scheiden lassen?
Ein Ausländer kann sich in Tunesien scheiden lassen. Das tunesische Scheidungsurteil wird im Herkunftsland niedergeschrieben.